Leider häufen sich in letzter Zeit die Missverständnisse bei den Angaben der Mitarbeiternummern.
Um weitere Unannehmlichkeiten zu vermeiden, bitten wir unsere Kunden ab sofort folgende Angaben in einem einheitlichen Format anzugeben.
Mitarbeiterangabe:
Hier bitten wir um eine Kennzeichnung wie folgt:
Soll eine Verordnung einem Mitarbeiter zugeordnet werden? Dann bitte über dem Zuzahlungsfeld die Mitarbeiternummer eintragen (s. Anlage II ). Weitere Angaben wie z. B. Mitarbeiternummer 4 sind nicht erforderlich. Hier ist die Zahlangabe ausreichend.
Wurde ein Patient pro Verordnung von mehreren Mitarbeitern behandelt? Dann bitte auf der Rückseite der Verordnung vor jedem Behandlungsdatum lückenlos die Mitarbeiternummer eintragen (s. Anlage III ). Sollte vor einem Termin keine Mitarbeiternummer eingetragen sein, wird automatisch die Mitarbeiternummernkennung „0“ von uns registriert.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir um eine einheitliche Kennzeichnung bitten müssen.
Teilweise wurden von einigen Kunden die Mitarbeiternummern an anderen Stellen auf der Verordnung vermerkt. Diese Angaben wurden bei der Rezepterfassung nicht registriert.
Wir hoffen mit dieser Umstellung, weitere Missverständnisse und Unannehmlichkeiten für unsere Kunden zu vermeiden.
Vielen Dank
Ihr ADH – TEAM
Korrekte Mitarbeiterkennzeichnung Anlage II und III