Liebe Kunden,
aus gegebenem Anlass möchten wir Sie nochmals auf unseren § 6 „Einreichung der Heilmittelverordnungen“ hinweisen.
Auszug Abrechnungsvereinbarung § 6 „Einreichung der Heilmittelverordnungen“:
„Die Heilmittelverordnungen werden von dem Vertragspartner per Einschreiben an folgende Anschrift übersandt: ADH Pallentin-Wienke, Deverhafen 2, 26871 Papenburg .
Die Sendungen sind haltbar und sicher in verkehrsüblicher Weise zu verpacken.
Die Rezepteinreichung wird mit einem Begleitzettel versehen, die die Anzahl der eingereichten Rezepte zu Kontrollzwecken ausweist und durch das ADH sofort bei Eingang kontrolliert wird.
Es wird der Praxis empfohlen, die Heilmittelverordnungen vor dem Versand an das ADH zu kopieren“.
Des Weiteren bitten wir Sie, bei der verkehrsüblichen Versandart (per Brief oder per Paket) darauf zu achten, dass diese gut verschlossen und eventuell mit Paketklebeband versehen werden.
Falls Sie diesbezüglich noch Fragen haben, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
Sonnige Grüße aus Papenburg
Ihr ADH Team