DSGVO zum 25.05.18
Das Land Niedersachsen informiert den Mittelstand nach Artt. 37 der Datenschutzgrundverordnung
Liebe Kunden,
aus gegebenem Anlass möchten auch wir Sie nochmals auf die neue Datenschutz-Grundverordnung hinweisen.
Wie die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Frau Barbara Thiel informiert hat, tritt ab dem 25. Mai 2018 die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu) in Kraft. (Quelle: www.lfd.niedersachsen.de)
Kommen in Ihrer Praxis 10 Personen oder mehr mit Patienten-/Mitarbeiter- oder Personaldaten in Kontakt (z.B. durch Outlook) müssen Sie nach Art. 37 des DS-GVO einen Datenschutzbeauftragten benennen und der Aufsichtsbehörde melden und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um dem neuen Gesetz gerecht zu werden.
Als externer Datenschutzbeauftragter unterstützt Herr Proch unser Unternehmen. Genauere Informationen hierüber erhalten Sie in den nächsten Wochen.
Bitte prüfen auch Sie, ob Ihr Unternehmen betroffen ist und bemühen sich ggfs. umgehend um die Umsetzung des neuen Gesetzes. Kontaktieren Sie Herrn Proch und lassen sich unverbindlich beraten, als geprüfter und zertifizierter Datenschutzbeauftragter hilft er Ihnen gerne weiter!
Mehr Informationen unter: www.Datenschutzbeauftragter-Papenburg.de
Mit freundlichen Grüßen
Ihr ADH