Alte Vordrucke ab 2017 ungültig?
Die Vordrucke für die Verordnung von Heilmitteln (Muster 13, 14 und 18) ändern sich zum 1. Januar 2017. Sie enthalten dann ein zweites Feld für den ICD-10-Code.
Im Rahmen der Abrechnung zur Heilmittelerbringer bestätigen die AOKs, dass die alten Verordnungsmuster 13, 14 und 18 die nach dem 01.01.2017 ausgestellt und erbracht werden, nicht allein deshalb als fehlerhaft angesehen werden, sofern sie ansonsten den Anforderungen der Heilmittel-Richtlinie entsprechen. Diese sehen unter anderem die Angabe einer konkreten Diagnose vor. Hierfür können entweder ein oder mehrere ICD-10-Codes genutzt werden; die schriftliche Diagnose als Klartextangabe bleibt ebenfalls möglich.
Bis auf weiteres gilt diese Regelung ausschließlich für die AOKs und wird aus Kulanz vorerst nicht abgesetzt.
Des Weiteren bittet die AOK alle betroffene Therapeuten, die Ärzte darauf hinzuweisen, dass die Verpflichtung zur Verwendung der neuen Vordrucke besteht, damit weitere Verordnungen dann auf dem korrekten Verordnungsvordruck erfolgen.
(Quelle AOK Gesundheitskasse)