***Neuigkeiten: Neue Empfehlungen für bürokratische Entlastungen […] aufgrund der Verschiebung des Inkrafttretens der Heilmittel-Richtlinien […]***
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
der VPT veröffentlichte soeben die neuen Empfehlungen für Heilmittelerbringer. Diesen ist zu entnehmen, dass die Hygienepauschale nun auch über den 30.09.2020 abrechenbar ist: Für alle Verordnungen, die im Zeitraum vom 05.05.-31.12.2020 erstmals abgerechnet werden, kann die Hygienepauschale in Höhe von 1,50€ pro Verordnung geltend gemacht werden (s. Punkt 6).
Des Weiteren wird die Einhaltung der Unterbrechungsfrist für alle Verordnungen, die noch im aktuellen Jahr abgerechnet werden, nicht geprüft (s. Punkt 1).
Auch die Verlängerung der Beginnfrist von 14 auf 28 Kalendertage (bzw. beim Entlassmanagement von 7 auf 14 Kalendertage) gilt nach den neuen Empfehlungen bis zum 31.12.2020 (s. Punkt 3). Eine erneute Verkürzung der Beginnfrist auf 14 Kalendertage ist aufgrund der zum 01.01.2021 in Kraft tretenden neuen Heilmittel-Richtlinien und Rahmenverträge aktuell nicht zu erwarten.
Wie Punkt 5 zu entnehmen, wird auch die Korrektur nicht richtlinienkonform ausgestellter Verordnungen erleichtert: Leistungserbringer können Änderungen bzw. Korrekturen (Ausnahme: Heilmittel, Hausbesuch, Verordnungsmenge) selbst und ohne Rücksprache vornehmen.
Gerne werden wir Sie wie gewohnt hier und über unsere Internetseite über weitere Neuigkeiten informieren.
Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit unter 04961 77 88 900 zur Verfügung.
Ihr ADH Abrechnungszentrum
Quelle: http://www.vpt.de/nc/aktuelles/vpt-meldungen/ und vom VPT bereitgestellter Link http://bit.ly/290920_gkv-sv (News und Link vom 29.09.2020)