** Erinnerung: Einreichfristen zur Abrechnung der Hygienepauschale **
um Ihnen die Abrechnung der Hygienepauschale und somit die Abrechnung Ihrer Verordnungen vor dem 01.10.2020 zu garantieren, gilt in unserem Abrechnungszentrum eine Frist zum 25.09.2020, 12:00 Uhr (Posteingang im ADH Abrechnungszentrum). Abrechnungen, die nach dieser Frist eingehen, werden in der Reihenfolge Ihres Posteingangs bearbeitet. Wir bitten Sie um Verständnis, dass bei verspätetem Posteingang die Abrechnung der Hygienepauschale je nach Rezeptaufkommen nicht garantiert werden kann.
Bitte berücksichtigen Sie die oben genannten Fristen bei der Einreichung Ihrer nächsten Abrechnung. Beachten Sie bitte, dass die Hygienepauschale ausschließlich mit dem letzten Termin einer Verordnung (nicht einer ersten Teilabrechnung) geltend gemacht werden kann.
Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit unter 04961 77 88 900 zur Verfügung.
Ihr ADH Abrechnungszentrum