Heilmittel-Richtlinie der Zahnärzte tritt am 01.07.2017 in Kraft
Liebe Kunden,
die neue Heilmittel-Richtlinie der Zahnärzte tritt am 01.07.2017 in Kraft.
Der GKV veröffentlichte die Vereinbarung über den Vordruck der zahnärztlichen Heilmittelverordnung nebst Ausfüllhilfen. Einen entsprechenden Link finden Sie weiter unten.
Der neue Vordruck ist notwendig ab Ausstellungsdatum 01.07.2017. Der GKV hat seine Mitgliedskassen empfohlen, eine Übergangsfrist von 3 Monaten einzuräumen. Inwieweit diese Umgesetzt wird ist noch unklar.
Klar ist allerdings, dass formlose Verordnungen nicht annerkannt werden. Es müssen alle erforderlichen Angaben entsprechend der Vereinbarung vorhanden sein.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
576_Vereinbarung Vordruck zahnärztliche Heilmittelverordnung