Änderungen bei Genehmigungsverfahren in Hamburg ab dem 02.09.2019
Sehr geehrte Kundinnen,
Sehr geehrte Kunden,
ab dem 02.09.2019 führt die HEK in Hamburg ein Genehmigungsverfahren ein. Es ist wichtig, dass ab diesem Zeitpunkt alle Verordnungen außerhalb des Regelfalls, die von einem Vertragsarzt aus Hamburg (BSNR beginnend mit 02) mit dem Indikationsschlüssel WS1-WS2 und EX1-EX4 ausgestellt wurden, zur Genehmigung bei der Kasse eingereicht werden.
Die Verordnungen sind – wie bei allen Genehmigungsverfahren nach §8 Abs. 4 Heilmittel-Richtlinie – vor Behandlungsbeginn zur Genehmigung vorzulegen. Behandlungen, die bis zum Zugang der Entscheidung seitens der Krankenkassen stattfinden, werden weiterhin bezahlt. Die Genehmigungsanfragen können per Fax unter folgender Nummer direkt an die HEK gesendet werden: 040-65696-1217
Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Ihr ADH Abrechnungszentrum